Anleitung zum Kauf eines Hauses an der Costa Blanca

Wenn Sie dies lesen, liegt das wahrscheinlich daran, dass Sie darüber nachdenken oder sich bereits dazu entschieden haben, ein Haus an der Costa Blanca zu kaufen

Ohne Zweifel haben Sie den besten Ort zum Leben gewählt, sei es das ganze Jahr über oder nur für ein paar Monate als Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz oder Mietinvestition.

Anleitung zum Kauf eines Hauses an der Costa Blanca

Spanien ist Mitglied der Europäischen Union und verfügt über ein starkes Rechtssystem im Immobilien und Notariatsrecht, mit unserer Hilfe und der unseres auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltsteams  ist der Kauf von Eigenheimen in Spanien rechtssicher. 

Und nun das? Entspannen Sie sich zunächst einmal! Es ist viel einfacher, als es scheint, und wir erklären es Ihnen weiter unten. Mit Holidaydream ist es kein Grund zur Sorge für Sie, im Gegenteil, es wird immer ein zufriedenstellendes, aufregendes, angenehmes und stressfreies Erlebnis sein, das ist unser Ziel um Ihren Einkauf so einfach wie möglich und ohne Komplikationen zu gestalten.

Für Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten keinerlei Beschränkungen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Spanien.

Für Bürger von außerhalb der EU müssen einige Besonderheiten beachtet werden, grundsätzlich stellt der Kauf einer Immobilie jedoch kein Problem dar.

Unser Ziel bei Holidaydream ist es , Ihren Einkauf so einfach wie möglich und stressfrei zu gestalten.

Realisierung des Kaufs / Verkaufs

Ausländische Staatsbürger in Spanien Die einzige Voraussetzung für den Kauf eines Eigenheims ist die N.I.E. (Identifikationsnummer für Ausländer), es gibt keine weiteren besonderen Anforderungen für den Kauf eines Hauses. 

Spanische Staatsbürger benötigen nur den gültigen Personalausweis (DNI). 

Das derzeitige spanische System, das auf einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Notar und dem Grundbuchamt basiert, bietet maximale Rechtssicherheit.  

Reservierung der Immobilie

Sobald Sie Ihre Immobilie ausgewählt und sich auf den Kaufpreis geeinigt haben, wird vor dem Kaufoptionsvertrag ein Reservierungsdokument erstellt, das zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung unterzeichnet wird, um die Immobilie zu sperren und vom Markt zu nehmen und den Preis sicherzustellen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer.

Dies erfolgt in der Regel durch die Hinterlegung einer Reservierungskaution, die je nach getroffener Vereinbarung und Art der Immobilie zwischen 3.000 und 10.000 € liegt.

Kaufoptionsvertrag und Anzahlung

Dieser Vertrag ist die verbindliche Kauf- und Verkaufsvereinbarung.

Wenn alle Unterlagen des Hauses von Ihrem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt geprüft wurden und korrekt sind, erstellt dieser den PRIVATEN KAUFOPTIONSVERTRAG und erfolgt die Zahlung der Reservierungsanzahlung, die sich auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beläuft , abzüglich der Anzahlung.

Wenn Sie keinen Anwalt haben, können wir Ihnen die besten mehrsprachigen Spezialisten für Immobilienrecht in der Region empfehlen.

Im Privatvertrag müssen alle vereinbarten Bedingungen, Verkaufspreis, Inventar, Zahlungsweise, Datum der Urkunde usw. festgehalten werden.

Die Ernennung im Notar:

Vor der Unterzeichnung der Öffentliche Kaufurkunde werden der Notar und Ihr Anwalt in den vorangegangenen Tagen noch einmal alle Unterlagen prüfen und die Kaufurkunde entwerfen.

Dort liest der Notar die Urkunde vor, Sie unterschreiben und erhalten die Schlüssel für Ihr neues Haus.

Sobald der Prozess abgeschlossen ist, ist der Notar dafür verantwortlich, die Öffentliche Kaufurkunde an das Grundbuchamt zu senden, damit das Haus eingetragen werden kann und Sie als neuer Eigentümer auftreten.

Kosten für den Kauf und Erwerb:

Der Käufer trägt die Rechtskosten und das Grundbuchamt. Aufgeschlüsselt wie folgt:

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie (bereits gebaut) zahlt der Käufer die ITP-Grunderwerbssteuer.

Das am 10. Juli 2021 veröffentlichte Gesetz 11/2021 über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug ändert das Konzept der Steuerbemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer (ITP) und schafft ein neues Konzept, das den Referenzwert darstellt.

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Grunderwerbssteuer (ITP) der Immobilien nach ihrem Referenzwert berechnet und abgerechnet, der von der Generaldirektion des Katasters festgelegt und vom Notar vor dem Verkauf der Immobilie mitgeteilt wird, oder durch den erklärten Wert des Kaufs, der +10 % beträgt, Für die Begleichung dieser Steuer wird immer der höchste Betrag verwendet.

Beim Kauf eines Neubaus + 10% Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) plus +1,5% A.J.D. (Dokumentierte Rechtsakte) des Wertes der Immobilie.

Beim Kauf eines Grundstücks der 1. Übertragung zahlt der Käufer die Steuer von +21% Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer), unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Einzelperson handelt.

Beim Kauf eines Grundstücks der 2. Übertragung zahlt der Käufer die Steuer  von +10% (Grunderwerbssteuer ITP) auf den Wert des Grundstücks, unabhängig davon, ob es sich um eine Gesellschaft oder eine Einzelperson handelt.

Zuzüglich Notar- und Eintragungsgebühren ± 1.500 - 2.000€

Die Kosten für die Maklerprovision sind im Verkaufspreis enthalten, sofern in den Verhandlungen nichts anderes vereinbart wurde.

Anschließend werden die jährlichen Ausgaben

  • IBI (Grundsteuer) 
  • Sammlung von festen Abfällen (Müll) 

Diese Steuern werden jährlich im Herbst gezahlt und ihre Schätzung unterliegt den örtlichen Vorschriften.

Sonya und José Luis
CEO | Gründungspartner | Verkaufsmanager
Registriert als Makler für Immobilienmakler in der valencianischen Gemeinschaft RAICV 1595


Vielleicht haben wir das breiteste und erlesenste Angebot an Immobilienobjekte an der Costa Blanca zum Verkauf

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